Hinweis zur Entstehung dieses Beitrags Das Konzept der Grenze ist Gegenstand des Doktoratskollegs Grenzen, Grenzverschiebungen und Grenzüberschreitungen in Sprache, Literatur, Medien an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, sowie des Forschungsschwerpunkts B/Orders in Motion an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder. Eine erste Fassung dieses Beitrags wurde für einen Wokshop im Rahmen des zuerst genannten Kollegs geschrieben (Innsbruck, 14.10.2022), die aktuelle, stark überarbeitete Version für eine Research Factory des zweiten Programms (Frankfurt, 7.6.2023). |
1. Der kommunikative Raum
Die Bedeutung der Sprache(n) für die Nutzung und Ausgestaltung des Raums ist evident und hat sich in Ausdrücken wie deu. Sprachraum niedergeschlagen. Unangemessene Vereinfachungen oder gar Missverständnisse ergeben sich jedoch schnell, wenn der sprachliche Raum in Analogie zum geophysikalischen Raum verstanden wird, so als ob es sich bei den Sprachen um geographische Attribute handelte. In der Perspektive der Humanities1 werden Räume durch staatlich institutionalisierte Gesellschaften und andere Gemeinschaften2 bewirtschaftet. Es handelt sich um soziale Räume, die sich ganz wesentlich auch auf die kollektive Nutzung bestimmter Sprachen stützen. Sprachen sind konstitutiv für soziale Räume, die sich grundsätzlich unabhängig von geophysikalischen Parametern entwickeln. So haben etwa Meere und Gebirge zwar eine geophysikalisch gliedernde und fragmentierende Funktion, aber in sozio-kultureller Hinsicht wirken sie oft gerade verbindend, wie sich an zahlreichen Beispielen zeigen lässt. Es langt einen Blick auf den Alpenraum zu werfen, um zu sehen, dass der Alpenhauptkamm – er ist an der weißen Vergletscherung leicht zu erkennen – gerade keine Grenze zwischen den Sprachfamilien bildet. Gerade das höchste Alpenmassiv, die Mont Blanc-Gruppe, steht im Zentrum eines Sprachgebiets, dessen Dialekte sich so ähnlich sind, dass sie von der Linguistik im 19. Jahrhundert als eigene Sprache deklariert und mit dem Namen 'Frankoprovenzalisch' versehen wurden (vgl. Ascoli 1878). Die sprachliche Ähnlichkeit zwischen den französischen Départements Haute Savoie, Savoie, dem schweizerischen Kanton Wallis und dem italienischen Aostatal ist gewiss im Zusammenhang mit der Tatsache zu sehen, dass diese genannten Gebiete seit der Antike durch die beiden sehr wichtigen Pässe des Kleinen und Großen Sankt Bernhard verbunden sind.3 Ein maritimes Beispiel ist die antike Magna Graecia, zu der neben wichtigen Städten im heutigen Griechenland auch auch große Stadtkolonien in Sizilien und Süditalien gehörten (vgl. Krefeld 2022b). Entscheidend für das Funktionieren sozialer Räume sind freilich nicht die Sprachen als solche, sondern ihre mehr oder weniger intensive Verwendung durch mehr oder weniger zahlreiche Sprecher:innen. Anstatt vom ‘sozialen’ sollte man daher genauer vom ‘kommunikativen’ Raum reden. Er lässt sich auf der Grundlage der drei angesprochenen interagierenden und dynamischen Instanzen (A-C) modellieren, die durch weitere Parameter (1-6) spezifiziert werden:4
Instanzen | Parameter | |
die Räumlichkeit | (A) der Sprache | (1) Territorialität |
(2) Arealität | ||
(B) der Sprecher:innen | (3) Provenienz | |
(4) Mobilität | ||
(C) des Sprechens | (5) Positionalität | |
(6) Medialität | ||
Instanzen (A-C) und Parameter (1-6) zur Modellierung des kommunikativen Raums |
Dieser kategoriale Rahmen erlaubt es, die Räume spezifischer (Gruppen von) Sprecher:innen zu rekonstruieren und danach zu fragen, inwieweit sie durch Grenzen geprägt sind. Eben diese Frage soll im Folgenden untersucht werden.
2. Instanz der Sprache
2.1. Territorialität: institutionelle Abgrenzung
Ganz offensichtliche Grenzen ergeben sich aus der beschränkten Verbreitung der Sprachen; das gilt insbesondere dann, wenn sie in Gestalt der Staatssprachen fest und obligatorisch in wichtigen Institutionen (Verwaltung, Erziehung usw.) implementiert sind. In diesem Sinne konstituieren Sprachen unter den historischen Bedingungen der Moderne eindeutig festgelegte und voneinander abgegrenzte Territorien. Der Nationalstaat, der sich (auch) über eine oder mehrere Nationalsprachen definiert, ist jedoch im Wesentlichen ein Produkt des 19. Jahrhunderts, das sich im Gefolge der Französischen Revolution (1789) etablierte.
2.2. Arealität: klassifikatorische Binnengrenzen
Genauer gesagt wird die territoriale Funktion der Staatssprache jedoch durch standardisierte Varietäten erfüllt, die historisch sekundär entstanden sind, und die sich wie eine Dachsprache (vgl. Muljačić 1989) über die weithin noch existierenden, historisch primären Dialekte gelegt haben. Die nationalsprachlichen Territorien schließen also kleinräumige dialektale Areale ein. Im Hinblick auf die Grenzdiagnostik ist es jedoch wichtig festzustellen, dass sich die arealen Verbreitungsgebiete der Dialekte keineswegs nur durch ihre geringere Ausdehnung von den Territorien unterscheiden. Strenggenommen sind beide gar nicht vergleichbar.
Denn Dialekte sind zunächst und vor allem lokale Sprachen, die sich über die politische Zugehörigkeit der Gemeinden auf die staatlichen Territorien abbilden lassen. Aber die traditionelle Dialektologie sieht eine ihrer zentralen Aufgaben darin, die Lokaldialekte zu gruppieren und in Gestalt übergreifender Dialektregionen, oder: Areale zu klassifizieren (z.B. Bairisch), so dass auch Grenzen zwischen diesen Arealen definiert werden, die in nationalen Forschungstraditionen als Binnengrenzen der Territorien erscheinen. Grundlage dafür sind mehr oder weniger zahlreiche, nicht selten auch einzelne sprachliche Merkmale (vgl. Krefeld (forthcoming)), die von den Sprachwissenschaftlern als besonders charakteristisch angesehen werden und deren Verbreitung kartographisch in Gestalt von Isoglossen identifiziert wird (vgl. Krefeld 2018e). Genauer betrachtet sind diese wissenschaftlich herauspräparierten Areale jedoch auch im großräumigen Verbund kaum einmal deckungsgleich mit staatlichen Territorien, da sie sehr oft Staatsgrenzen überschreiten, wie es im Übrigen auch bei den Standardsprachen häufig der Fall ist. So werden bairische Dialekte (im Sinne der Dialektologie) nicht nur im deutschen Bundesland Bayern, sondern auch in der gesamten Bundesrepublik Österreich sowie in der italienischen Provinz Bozen gesprochen, von den sehr wenigen verbliebenen sog. Landlern im rumänischen Siebenbürgen einmal ganz abgesehen (vgl. Sedler o.J.).
Die arealen Klassifikationen sind rein wissenschaftliche Konstruktionen; sie sind auf der epistemischen Ebene des Linguisten angesiedelt und haben keinen direkten Bezug zum Sprachwissen der Dialektsprecher:innen, das auf der epistemischen Ebene des Laien liegt: Die kognitive Bezugsgröße der Dialektsprecher:innen ist in allererster Linie lokaler und nicht regionaler Natur. Dialektologische Arealgrenzen sind ohne alltagskommunikative Relevanz. Während die eigene Lokalvarietät von den Sprecher:innen mit großer Zuverlässigkeit erkannt wird, ist es weithin nicht erforscht, ob und - wenn überhaupt - wie die seitens der Sprachwissenschaften behaupteten Dialektgrenzen wahrgenommen werden; dies ist einer Gegenstände der perzeptiven Linguistik (vgl. die wichtige Pilotstudie von Postlep 2010). Da die Dialekte der großen Sprachfamilien, wie der romanischen, slawischen und germanischen in Europa, außerordentlich weitläufige Kontinua bilden, ist die Annahme scharf ausgeprägter arealer Grenzen von vornherein problematisch. Der methodologisch sehr elaborierten Dialektometrie gelingt es zwar die relative (Un)Ähnlichkeit der Lokaldialekte quantitativ auf einer breiten Basis von Merkmalen zu errechnen und in abgestufter Form zu visualisieren (vgl. Bauer 2009, Goebl 2008), wie die folgende Beispielkarte zeigt. Grundlage ist der Datenbestand des ALF und Bezugspunkt der Darstellung ist der Erhebungsort 504:
Die visuell prägnante Farbabstufung ist Resultat eines Algorithmus und rein etischer Natur. Der kognitive Status dieser errechneten (Un)Ähnlichkeitsklassen und ihre etwaige Relevanz für die gegenseitige Verstehbarkeit von mehr oder weniger entfernten Varietäten im Sinne von Sprach- bzw. Dialektgrenzen kann mit dieser Methodologie durchaus nicht abgebildet werden. Denn Grenzen sind nur dann gegeben, wenn sie von den Sprecher:innen in emischer Perspektive wahrgenommen werden. Eine etwaige Korrelation zwischen den beiden epistemischen Welten der Wissenschaftler:innen einerseits und der Sprecher:innen andererseits müsste durch systematische Perzeptionstests ermittelt werden,
Im Hinblick auf die Abgrenzung nach außen lassen sich also staatliche Territorien und nicht institutionalisierte Areale nicht vergleichen: Im Fall der Territorien ist die kommunikative Teilhabe obligatorisch an die Kompetenz der Territorialsprache gebunden; im Fall der Areale steht gegenwärtig den allermeisten Dialektsprechern zusätzlich auch die Territorialsprache zur Kommunikation zur Verfügung. Sehr wohl können sich die Sprecher:innen lokaler Dialekte jedoch pragmatisch abgrenzen, denn es reicht häufig aus die jeweiligen Dialekte zu verwenden, um Personen anderer Herkunft kommunikativ auszugrenzen; auch Dialekte der 'eigenen' Territorialsprache sind schnell wenig verständlich, wenn nicht unverständlich.
3. Instanz der Sprecher:innen
3.1. Provenienz: das Risiko kommunikativer Ausgrenzung
Selbstverständlich sagen die arealen und territorialen Bedingungen eines Wohnortes nichts darüber aus, an welche kommunikative Grenzen konkrete Sprecher:innen im Alltag tatsächlich stoßen. Es ist daher unbedingt erforderlich, den Raum auch über die Frage der arealen Dialektgliederung hinaus grundsätzlich von innen, das heißt emisch, aus der Perspektive der sprechenden Individuen heraus zu modellieren (vgl. zu den zwei Perspektiven Krefeld 2019aq). Selbstverständlich können dergleichen individuell gelebte Kommunikationsräume nicht exhaustiv sondern nur exemplarisch und - wenn möglich - in typisierender Absicht erfasst werden. Ein nützlicher Parameter für die Typisierung ist die Provenienz der Sprecher:innen, denn sie korreliert in der Regel mit dem Erwerb der territorialen bzw. arealen/lokalen Sprache des Wohnorts als L1 und/oder L2. Es ergibt sich das folgende Typisierungsschema:
Erwerb durch Erstsozialisation (L1) |
Erwerb durch Zweitsozialisation (L2) |
|
areale/lokale Sprache/Varietät des Wohnorts | +/- | +/- |
territoriale Sprache/Varietät des Wohnort | +/- | +/- |
Wohnort- und erwerbsorientierte Typisierung von Sprecher:innen |
Der autochthone Typ - d.h. Sprecher:innen mit einheimischen Eltern, die in den Sprachwissenschaften oft noch ganz unreflektiert als prototypische Normalsprecher:innen angesehen werden, obwohl sie weithin alles andere als selbstverständlich ist - lässt sich wie folgt schematisieren:
Erwerb durch Erstsozialisation (L1) |
Erwerb durch Zweitsozialisation (L2) |
|
areale/lokale Sprache/Varietät des Wohnorts | +/- | - |
territoriale Sprache/Varietät des Wohnort | + | - |
Typ 1: autochthone, am Wohnort kommunikativ integrierte Person |
Es zeigt sich nun aber sehr schnell, dass Grenzen nicht nur mit der externen Beschränkung der räumlichen Verbreitung, also meistens mit den Staatsgrenzen, gleichgesetzt werden dürfen. Da die nicht institutionelle lokale Sprache/Varietät im Gegensatz zur territorialen Sprache/Varietät nicht alle kommunikative Zwecke erfüllt, sind bereits die autochthonen Personen, die ausschließlich die lokale Sprache/Varietät beherrschen, kommunikativ mindestens partiell intern ausgegrenzt. Dazu gehören u.a. Dialektsprecher ohne Standardkompetenz.
Erwerb durch Erstsozialisation (L1) |
Erwerb durch Zweitsozialisation (L2) |
|
areale/lokale Sprache/Varietät des Wohnorts | + | - |
territoriale Sprache/Varietät des Wohnort | - | - |
Typ 2: autochthone, am Wohnort kommunikativ partiell ausgegrenzte Person |
Eine totale kommunikative Ausgrenzung erfahren allochthone Sprecher:innen, die weder die areale noch die territoriale(n) Sprache(n) beherrschen, wenn nicht wenigstens eine gemeinsame Drittsprache als Vehikularsprache eintritt. Ein solches allochthones Profil entspricht diesem Schema:
Erwerb durch Erstsozialisation (L1) |
Erwerb durch Zweitsozialisation (L2) |
|
areale/lokale Sprache/Varietät des Wohnorts | - | - |
territoriale Sprache/Varietät des Wohnort | - | - |
Typ 3: allochthone, am Wohnort kommunikativ ausgegrenzte Person |
Es ist klar, dass der Schlüssel für die Überwindung der inneren Ausgrenzung im L2-Erwerb liegt, denn er schafft die Voraussetzung für eine kommunikative Integration:
Erwerb durch Erstsozialisation (L1) |
Erwerb durch Zweitsozialisation (L2) |
|
areale/lokale Sprache/Varietät des Wohnorts | - | +/- |
territoriale Sprache/Varietät des Wohnort | - | + |
Typ 4: allochthone, am Wohnort kommunikativ integrierte Person |
Der Spracherwerb durch Zweitsozialisiation und dadurch mittelbar die kommunikative Integration kann (und sollte unter bestimmten Bedingungen) institutionell durch den Staat gefördert werden. Er liegt aber bis zu einem gewissen Grad auch in der Macht der Sprecher:innen, die durch ihr Verhalten mindestens eine elementare L2-Vermittlung leisten oder wenigstens produktiv unterstützen können.
Diesem Integrationspotential steht allerdings ganz grundsätzlich ein erhebliches Ausgrenzungspotential der Sprecher:innen entgegen. Es lässt sich ja immer wieder beobachten, dass regionale Gemeinschaften von Sprecher:innen sich staatlich oder parasprachlich verselbständigen und aus größeren, mehrsprachigen Territorien herauslösen, um sich in eigenen Territorien zu institutionalisieren. Das war zum Beispiel der Fall der ehemals sowjetischen baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen, die sich offiziell mehr oder weniger streng als einsprachig deklarieren. Eine weitgehende Autonomie, die zu einer starken Favorisierung der regionalen Sprache gegenüber der Staatssprache und zum damit verbundenen Ausgrenzungsrisiko der einsprachigen Hispanophonen geführt hat, gilt in Katalonien, wo das Katalanische seit 1978 neben dem Spanischen als regionale Territorialsprache implementiert wurde. Grundsätzlich korreliert die Ausgründung von neuen Staaten mit dem Abbau von alter autochthoner Zwei- oder Mehrsprachigkeit sowie mit der ideologischen Aufwertung einer als Errungenschaft wahrgenommenen, ‘neuen’ Einsprachigkeit. Illustrativ ist ein Blick auf den folgenden Ausschnitt der berühmten Ethnographischen Karte der osterreichischen Monarchie von Karl von Czoernig; zu sehen sind die Woiwodina und das Banat:
Der gezeigte Ausschnitt entspricht heute vier Nationalstaaten: Kroatien, Serbien, Ungarn und Rumänien.
3.1.1. Kleiner Exkurs zu Karl von Czoernig
Mit der zu Recht berühmten, eben zitierten Ethnographischen Karte der oesterreichischen Monarchie hat Karl von Czoernig 1855 wohl eine neue Tradition begründet; die eigentliche Karte wurde duch ein sehr detailliertes Handbuch (Czoernig 1857) kommentiert (vgl. zu Czoernig Goebl 1987, Goebl 2008b, 32-35 und Medeot/Faggin 1978). Bemerkenswert ist zunächst die Genauigkeit, mit der "Volksstämme" erfasst wurde; man vergleich speziell dazu noch einen zweiten Ausschnitt, der zeigt, wie die festgestellten Unterschiede zwischen den drei Städten Görz (ital. Gorizia), Triest und Laibach visualisiert wurden:
Es wird in der Darstellung sehr deutlich, dass die Vorstellung einer eindeutigen nationalen Zuordenbarkeit der einzelnen Einwohner bereits stark problematisiert wurde. Der Hinweis unter der Farberklärung ist unmissverständlich: "Ortschaften, deren Bewohner mehr als einem Volksstamm angehören, werden durch Umfassung mit den betreffenden Farben bezeichnet".
Weiterhin hat Czoernig klar erkannt, dass sich Sprachkompetenz nicht direkt auf Ethnizität bzw. Nationalität5 abbilden lässt: Zu Grunde gelegt wird ein parametrisiertes Verständnis von Ethnizität, das keine Kongruenz der unterschiedlichen Parameter (mindestens "Tracht", "Sitte", "Sprache") voraussetzt, wie aus dem Kommentar zu den Verhältnissen in Istrien hervorgeht:
"In keinem Gebietsteile der Monarchie haben sich im Verhältnisse zu dem Umfange so viele Reste verschiedener Nationalitäten und von Abstufungen derselben noch mehr als in der Sprache, in der Kleidung und Sitte erkennbar erhalten, als in der kleinen Halbinsel von Istrien, dem Lande, wo sich die früheste Cultur unseres Welttheiles (Pola ist mit Adria vielleicht die älteste bekannte Ansiedlung in demselben) mit dem auf unsere Zeit gekommenen niedrigsten Stande der Civilisation innerhalb des Reiches die Hand bietet. Aber nicht allein die dreizehn ethnographischen Nuancen, welche der Unterzeichnete daselbst festzustellen vermochte — Italiener (directe Nachkommen der römischen Ansiedler und Venezianer), Romanen (Walachen), Albanesen. Slovenen (Savriner, Berschaner und Verchiner), Kroaten (Berg-, Ufer- und Inselbewohner, Beziaken und Fucky), Serben (Uskoken, Morlaken und Montenegriner) und die rätselhaften Tschitschen6 — sind es, welche der ethnographischen Darstellung Verlegenheil bereiten . sondern insbesondere die Verschmelzungen verschiedener Abtheilungen | einander nahe stehender, ja selbst der entgegengesetztesten Volksstämme, welche keine Schriftsprache haben, und deren gesprochene Mundart aus den verschiedensten kaum zu entwirrenden Elementen besteht, so dass es oft den wenigen Gebildeten dieser Stämme schwer hält, zu bestimmen, welcher Schriftsprache ihre Mundart am nächsten kömmt. Man begegnet daselbst nicht nur kroatisirten, auch serbisirten Slovenen und slovenisirten Kroaten, sondern auch kroatisirten Walachen, ferner italienisirten Kroaten, welche zum Theile selbst ihre Muttersprache vergessen haben (an der Westküste), dann kroatisirten Italienern, bei denen dieses ebenso der Fall ist (im Innern), endlich einem Mischvolke, dessen Tracht italienisch, dessen Sitte slavisch, dessen Sprache ein Gemisch von serbischen und italienischen Worten ist. Hier war es erforderlich, einen der in Istrien gesprochenen Mundarten kundigen Mann zu finden, welcher die einzelnen Orte der Halbinsel besuchen und durch genaue Nachforschungen diesen Knäuel ethnographisch-sprachlicher Mischungen entwirren musste. Diess geschah, und ward dadurch der ethnographische Charakter dieses Gebietstheiles festgestellt, wovon inzwischen auf der Karte nur die Hauptumrisse ersichtlich gemacht werden konnten." (Czoernig 1857, VIII f.)
Schließlich kommt im zitierten Abschnitt eine implizite Anerkennung individueller, nicht nur sozialer Mehrsprachigkeit zum Ausdruck (manche der Ethnien haben "zum Theile selbst ihre Muttersprache vergessen"), die ebenfalls als relevant für die ethnographische Darstellung anerkannt wird.
3.2. Mobilität: Grenzüberschreitung
Es versteht sich von selbst, dass niemand sprachbiographisch auf einen der genannten Typen festgelegt ist; Übergänge von einem Typ zu einem anderen ergeben sich sofort im Gefolge von Migration, z.B. von Typ 1 (‘autochthon, integriert’) zu Typ 3 (‘allochthon, ausgegrenzt’) und postmigratorisch weiter zu Typ 4 (‘allochthon, integriert’). Kinder von Migranten sollten die Voraussetzungen haben die migrationsbedingte kommunikative Ausgrenzung ihrer Eltern zu überwinden und idealerweise wieder dem Typ 1 entsprechen.
Typ 1 (‘autochthon, integriert’) | → migratorisch |
Typ 3 (‘allochthon, ausgegrenzt’) | → postmigratorisch |
Typ 4 (‘allochthon, integriert’) |
Allerdings darf diese sprachliche Integration nicht automatisch mit dem Verlust der allochthonen Sprache(n) der Eltern bezahlt werden. Vielmehr sollen die Personen mit einer Migrationsgeschichte im familiären Hintergrund die Möglichkeit haben, die Sprache(n) ihrer Eltern neben denjenigen des Wohnorts auch über mehrere postmigratorische Generationen hinweg beizubehalten. Falls das gelingt, und falls es sich um größere Gruppen von Sprecher:innen handelt, verschwimmt der Unterschied zwischen autochthonen und allochthonen Sprachen an bestimmten Orten oder gar in bestimmten Regionen. So kann sich schließlich - auch unterstützt durch Sprecher:innen ohne jeden Migrationshintergrund - ein politischer Wille entwickeln ursprünglich allochthone Sprachen in postmigratorischen Szenarien mehr oder weniger stark im Unterrichtswesen zu etablieren und so initial zu institutionalisieren. Ansätze dazu gibt es z.B. für das Türkische an Berliner Grund- und Sekundarschulen; aber weithin werden postmigratorische Sprachen, wenn überhaupt, als Fremdsprachen und nicht als gleichberechtige Unterrichtssprachen in zweisprachigen Schulen installiert. Das muss man als einen didaktischen Irrweg betrachten, der weder im Sinne der L1-Sprecher noch im Sinne des L2-Erwerbs ist.
4. Instanz des Sprechens
4.1. Positionalität: physiologische Begrenztheit
Sprache lässt sich über unterschiedliche Wahrnehmungsmodalitäten erfassen und verstehen, im Fall der Schrift über das visuelle System und im Fall der erhaben aus Punkten geprägten Brailleschrift über den Tastsinn. Aber dabei handelt es sich deutlich um sekundär vermittelte und in diesem Sinn mediale Modalitäten; primär, d.h. unvermittelt und nicht medial ist ohne Zweifel nur die artikulatorische Sprachproduktion und die auditive Sprachperzeption (vgl. Krefeld 2015). Die primäre gesprochene Sprache findet unter Face-to-Face-Bedingungen statt und ist nur so weit verständlich, wie die menschliche Stimme trägt. Sie ist daher in ihrer Reichweite physiologisch begrenzt.
4.2. Medialität
Wenn über die Face-to-Face-Begrenzung hinaus kommuniziert wird, sind also mit Sicherheit Medien im Spiel. Genauer gesagt lassen sich zwei Funktionen unterscheiden.
4.2.1. Technische Entgrenzung
Sprachliche Kommunikation ohne Medienunterstützung ist nur unter den Bedingungen der Nähe, d.h. face to face, möglich.
- Die Schrift, gewissermaßen der Urtyp medialer Sprachverwendung, befreit die übermittelte Botschaft sowie den Sender der Botschaft aus der Bindung an die Face-to-Face-Präsenz der Kommunikationspartner am selben Ort. Geschriebenes lässt sich über beliebige Entfernungen und Grenzen bewegen und überdauert die ausgeprägtesten Epochenschwellen. Allerdings ist geschriebener Text auf materiellen Trägern (vor allem Papier) wegen seiner stationären Aufbewahrung de facto doch in hohem Maße standortgebunden. Auch die asynchrone Rezeption (Lektüre) ist deshalb vor dem Hintergrund der Positionalität der möglichen Nutzer als räumlich begrenzt oder zumindest stark eingeschränkt zu sehen. Fern ab der großen Bibliotheken ist seltene Literatur - wenn überhaupt - nur mit großem logistischen Aufwand verfügbar.
- Das technische anspruchsvollere Medium der Telefonie gestattet auch synchrone mündliche Kommunikation ohne Kopräsenz am selben Ort.
- Digitale Medien, besser: digitale Medienkomplexe (vgl. dazu Franko 2019, Kap. 2.3.2..3.), die eine noch erheblich anspruchsvollere technische Infrastruktur voraussetzen, gestatten inzwischen Telephonie in audio-visueller Modalität. Andere digitale Medien erlauben die Transformation von Schrift in eine sekundäre, mediale Mündlichkeit (Sprachsynthese) oder umgekehrt von spontaner Mündlichkeit in Schrift, wie z.B. der Dienst Siri (für das Betriebssystem iOS), der aktuell (Stand 29.10.2022) 42 Sprachen bzw. Standardvarietäten bedient, darunter mehrere nationale Ausprägungen des Englischen aber auch des Deutschen (Deutschland, Österreich). Eine breite Anwendung auf Dialekte oder andere nicht standardisierte Sprachen ist jedoch bis auf weiteres nicht möglich.
- Digitale Medien öffnen auch den Zugang zu Online-Übersetzungsdiensten und sind daher geeignet eine fehlende individuelle Sprachkompetenz bis zu einem gewissen Grad zu relativieren.
Der Zugriff auf das Internet ist zwar unrechtsstaatlicher Willkür ausgesetzt und insofern politisch prekär; daher konditioniert der Aufenthalt auf einem bestimmten sprachlichen Territorium die Konstruktion und Pflege des subjektiven Kommunikationsraums in ganz grundlegender Weise. Wo ein zuverlässiger Internetzugang dagegen besteht, wird die institutionelle Abgrenzung in vielen Bereichen der Kommunikation irrelevant und Effekte einer möglichen individuellen Ausgrenzung können deutlich gemildert werden.
In der Entgrenzung der Kommunikation mag man die primäre Funktion der Medien sehen und - frei nach Wittgenstein7 - sagen: "Die Grenzen meiner Medien bedeuten die Grenzen meines Kommunikationsraums."
4.2.2. Materielle Grenzmarkierung
Allerdings ist der Medienbegriff notorisch schwierig; eine Unschärfe entsteht oft aus der ungenauen Differenzierung zwischen ‘Medialität’ und ‘Materialität’ (vgl. Krefeld 2015). So assoziieren wir das Medium der Schrift beinahe automatisch mit mobilen Trägermaterialien, wie Papier und mobilen Displays. Es darf aber nicht vergessen werden, dass Schrift auch ortsfest und geradezu als indexikalische Beschriftung eines Ortes oder Punktes angebracht werden kann. Prototypische ortsfeste Träger sind die sogenannten Schilder. Sie können selbstverständlich auch zur Markierung von Territorialgrenzen eingesetzt werden.
Auch digitale Medienkomplexe übernehmen diese Funktion und melden z.B. einen Grenzübertritt per SMS oder einem anderen Mitteilungsdienst. Neben der offiziellen und staatlich autorisierten Beschilderung gibt es auch privatrechtliche Grenzschilder (z.B. "Privatbesitz! Betreten verboten").
Ortsfeste Schrift ist freilich nicht auf Schilder als Träger angewiesen, denn sie kann auch direkt auf einem Untergrund angebracht werden, der dafür gar nicht vorgesehen ist, wie zum auf Hauswänden, Mauern, Fensterscheiben, Asphaltbelägen usw. Dergleichen Schreibtätigkeit ist in der Regel illegal und darüber hinaus oft auch subversiv, wenn die Texte (‘Graffiti’, ‘murales’) explizit oder implizit den Anspruch erheben, die Umgebung semiotisch zu kontrollieren und von der Nachbarschaft abzugrenzen. Sebastian Lasch 2022 hat entsprechende Strukturen auf der Basis von mehr als 2000 Textgraffiti im städtischen Raum der Stadt Rom freigelegt; so markiert das folgende Graffito einen Zugang zum römischen Stadtviertel Tufello, in dem eine politisch links angesiedelte Sprayerszene dominiert:
‘Willkommen in Tufello, dem freien und rebellischen Viertel’, Graffito aus dem römischen Stadtviertel Tufello (aus Lasch 2022, Abschnitt 264, Link)
5. Epilog: Handeln im kommunikativen Raum
Das Modell des kommunikativen Raum, das diesem Beitrag zu Grunde liegt, ist insofern konsistent, als seine Instanzen (Sprache | Sprechen | Sprecherinnen) im klassischen Kommunikationsmodell von Roman Jakobson (1979) verankert sind (vgl. Krefeld 2018e, Kap. 4): ‘Sprache’ entspricht dem ‘Code’, die ‘Sprecher:innen’ agieren als ‘Sender’ bzw. ‘Empfänger’, und das ‘Sprechen’ produziert die ‘Mitteilung’. Die zuletzt genannte Instanz repräsentiert explizit die Pragmatik, das Handeln. Nicht im engeren Sinn kommunikatives, wenn auch kommunikativ relevantes Handeln steckt darüber hinaus auch in anderen Parametern, wie z.B. in der Mobilität. Kommunikative Räume sind also immer auch Handlungsräume, wie sie von Alfred Lameli (2014 und 2015) modelliert und exemplarisch beschrieben worden sind.
Festzuhalten ist zunächst die räumliche Interdependenz kommunikativer und nicht kommunikativer, d.h. nicht kommunikativ intendierter Handlungen, wie der Parameter der Migration sehr deutlich zeigt: Einerseits können nicht kommunikative Handlungen durchaus zur Quelle sprachlicher Variation werden, wie im Fall des migrationsbedingten Sprachkontakts. Andererseits generieren bestehende territoriale und areale Verhältnisse, insbesondere dann, wenn sie als Grenzen wahrgenommen werden, spezifische Migrationsroutinen, z.B. dann, wenn sich die die Zielregion von Arbeitsmigrant:innen nach den dort gesprochenen Sprachen / Dialekten richtet, genauer gesagt: nach ihrer Ähnlichkeit mit der jeweiligen Erstsprache der Migrant:innen. Enge Sprachverwandtshaft impliziert ja oft rezeptive Mehrsprachigkeit (passive Sprachkompetenz), wie sie z.B. bei den sehr zahlreichen Personen mit rumänischer Erstsprache vorausgesetzt werden kann, die in Italien oder Spanien arbeiten. Wie Lameli 2014 am Beispiel des Mittelfränkischen und Rheinfränkischen zeigt, hängt in manchen Regionen sogar die Wahl des/der Ehepartners/in von der Ähnlichkeit der Herkunftsdialekte ab.
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"Die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenzen meiner Welt" (Wittgenstein 1922, These 5.6)